Unser Ranking
Methodik & Transparenz
Erfolg, Strahlkraft und Fanliebe werden gemeinsam sichtbar.
Die RSHOF Top 100 ist keine spontane Bestenliste. Jede Position entsteht aus dokumentierten Karrieredaten, formatabhängigen Erfolgen, redaktionell gepflegten Bewertungsbereichen und dem kostenlosen Voting registrierter Mitglieder.

Eine Rangliste
Platz 1, Top 10 und Top 100 folgen immer derselben Berechnung. Getrennte Listen oder ein redaktionell gesetzter Spitzenplatz existieren nicht.
Formate sind unterschiedlich
Ein Sieg in einem prägenden Reality-Kernformat zählt stärker als ein kurzer Auftritt in einem Randformat. Bei manchen Produktionen gibt es bewusst keine reinen Teilnahmepunkte.
Leistung vor Bekanntheit
Siege, Finalplätze, wiederholte Teilnahmen und langfristige Genre-Relevanz bilden die Karriere ab. Reichweite allein kann eine fehlende Reality-Biografie nicht ersetzen.
Fans bestimmen mit
Jedes registrierte Mitglied kann jeden Star genau einmal mit 0 bis 10 bewerten und die eigene Stimme später aktualisieren.
Beispiel für Formatgewichtung
Dschungelkrone oder kurzer Gastauftritt?
Der Sieg bei „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ gehört zur höchsten Erfolgsklasse der RSHOF-Methodik. Allein zwischen dem ersten und zweiten Platz liegt dort ein Abstand von 30 Punkten. Kleinere oder für die Realitybubble weniger prägende Formate werden bewusst zurückhaltender bewertet.
Die vollständige Wertung
So setzen sich maximal 300 Punkte zusammen.
Neun Bewertungsbereiche fließen in dieselbe Gesamtwertung ein. Jeder Bereich ist nach oben begrenzt; dadurch kann keine einzelne Kennzahl allein die Hall of Fame bestimmen.
Neue Kandidaten, Staffelergebnisse und Quellen werden erst nach einer Plausibilitäts- und Quellenprüfung öffentlich gewertet. Gesperrte, disqualifizierte, inaktive und verstorbene Ehren-Hall-of-Fame-Mitglieder werden nicht im aktiven Ranking geführt.
Reputation & Verantwortung
Bestätigte schwere Vorfälle können Punkte kosten
RSHOF bewertet Reality-Erfolg nicht losgelöst von Verantwortung. Bei schwerwiegenden, belegten Vorfällen – etwa Mobbing, Gewalt, Übergriffen, Gewaltandrohung, psychischer Gewalt, Diebstahl, erheblicher Diskriminierung oder vergleichbar schweren Verstößen – kann die Redaktion nach dokumentierter Prüfung bis zu 100 Punkte abziehen.
Ein Abzug ist keine automatische Reaktion auf Gerüchte oder Schlagzeilen. Er setzt mindestens eine belastbare Quelle, eine redaktionelle Prüfnotiz, eine öffentliche sachliche Begründung und den Status „bestätigt“ voraus. Aufgehobene oder neu bewertete Vorgänge bleiben historisch nachvollziehbar, zählen aber nicht weiter. So kann Reputation auch wieder aufgebaut werden.
Als letzte, getrennte Maßnahme kann ein Profil administrativ gesperrt werden. Eine Sperre ist keine automatische Folge eines Punkteabzugs.